ZUSTIFTUNG ZUR DR. BAYER´SCHE STIFTUNG
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet, bedürftige, in Frankfurt am Main lebende und der deutschen Volksgemeinschaft angehörende Personen durch Ausspenden von Almosen zu unterstützen.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung ist als mildtätig i.S. von § 53 AO anerkannt.
Errichtungsdatum
Testament vom 15./25.Dezember 1624
Übernahme zur Verwaltung durch das Haus Frauenstein
10. Mai 1640 1)
Antragsmöglichkeit
Grundsätzlich ja, aber nur von Einzelpersonen, nicht von Vereinen oder sonstigen Organisationen und nur von solchen, die in Frankfurt am Main leben und Deutsche sind. Die Bedürftigkeit ist an Hand geeigneter Unterlagen nachzuweisen, über die Vergabe entscheidet der Stiftungsvorstand.
Stifter/in
Der angesehene Frankfurter Gelehrte und Arzt Dr. Johann Hartmann Beyer (1563 bis 1625) hat in einem mit seiner Ehefrau Ursula Beyer geb. Botzheim gemeinsam errichteten Testament vom 13./23. Dezember 1624 letztwillig bestimmt, dass ein größerer Teil des beiderseitigen Nachlasses als Stiftungsvermögen für milde Zwecke und zwar zu Spenden an notleidende Mitbürger Verwendung finden soll. Die Ehegatten wollten damit ihren Dank dafür zum Ausdruck bringen, daß Gott sie „mit zeitlichen Gütern in Gnaden gesegnet“ hat.
Spenden / Zustiftungen
Bankverbindung:
Kreditinstitut: Frankfurter Sparkasse
Bankleitzahl: 500 502 01
Kontonummer: 610 766
Zustiftungen sind ab 5.000 Euro möglich.
Stiftungsvermögen
Keine Angaben
SITZ/GESCHÄFTSSTELLE
Dr. Beyer’sche Stiftung
c/o Kanzlei Henning Eismann, Rechtsanwalt und Notar
Marbachweg 350
60320 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 281046
Telefax: +49 (0)69 287926
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1) (aus den Stauten der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein e.V. § 45, Abs.1, Dr. Beyer´sche
INFOS ZU BEYER II FRANKFURTER PATRIZIAT
Informationen zu Dr. Johann Hartmann Beyer
Aufnahme ins Haus Frauenstein 1613
Erloschen 1625
Aufnahme: ohne Einheirat
Einziger Rezipient: Dr. med. Johann Hartmann Beyer
1563 Geburt als Sohn des lutherischen Prädikanten Hartmann Beyer
1610 Heirat mit Catharina Treudel, Witwe des Christoph Braumann jun.
Dessen Vater, Christoph Braumann sen., nicht aber der Junior selbst, war Mitglied auf Frauenstein.
1611 zweite Ehe: mit Clara Jacob
21.12.1612 Beyer wird gemeinsam mit 17 weiteren Personen in den Rat gewählt [1]
13.1.1613 Aufnahme in die Gesellschaft Frauenstein
1621 dritte Ehe: mit Ursula v. Botzheim
1624 Errichtung der bis heute bestehenden Beyerschen Stiftung, die vom Haus Frauenstein zu verwalten ist
1625 Tod (mit ihm Ausscheiden der Familie Beyer auf Frauenstein) Tätigkeitsschwerpunkt: Medizin, Ratstätigkeit
Fußnote(n):[1] Bei mehreren Rezeptionen des Jahres 1613 und später gibt es in Folge des Fettmilchaufstandes insofern eine Besonderheit, als man hier von der üblichen und von den Statuten vorgeschriebenen Sequenz im Aufnahmeprocedere – nämlich zuerst Aufnahme auf Frauenstein, erst danach Beginn einer Ratstätigkeit – abgegangen ist und die betreffenden Männer bereits im Rat saßen, als sie (teils kurz danach) auch in die Gesellschaft berufen wurden.
Quelle: Das Frankfurter Patriziat, Beyer II