STIFTUNGSVERWALTUNG GESTERN UND HEUTE

Die Gesellschaft befasst sich seit Jahrhunderten mit der Verwaltung milder Stiftungen, jedoch nicht zum Zweck der Erzielung von Vermögensvorteilen für die Gesellschafter, sondern zum Zweck pietätvoller Ausführung der wohlwollenden Absichten der Stifter und im Interesse der durch die Stiftung Bedachten selbst. (Auszug aus der Satzung des Hauses Frauenstein § 42).

Die adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein bietet seit Jahrhunderten Gewähr dafür, dass das Stiftungsvermögen in konservativer, verantwortungsvoller Weise und kostengünstig verwaltet wird und den Stiftungsvorgaben stets entsprochen  wird. Bis auf den Kurator arbeiten alle Mitglieder ehrenamtlich.

Die adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein übernimmt zur Verwaltung Stiftungen / Testamente nach Vorgaben der Stifter.

Auch freiwillige Zuwendungen – sogenannte Zustiftungen – zur Erhöhung von Stiftungsvermögen vorhandener Stiftungen sind jederzeit möglich. Die Zustiftungen können aus Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien bestehen.

Die adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein e.V. übernimmt die Verwaltung von Stiftungen nach Vorgaben der Stifter. Sie ist unabhängig und kann dadurch den Stifterwillen ohne Interessenkollisionen wirksam umsetzen.

Der vielleicht berühmteste Stiftungsverwalter der Dr. Bayer´schen Stiftung war Georg Philipp Telemann. Neben der Organisation der wöchentlichen Konzerte übernahm Telemann diverse Verwaltungsaufgaben bei der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein. Telemann: ….“Weil aber auch Glieder bemeldeter Gesellschaft Administratores des ansehnlichen Bayerschen, und zum Besten der Armen gestifteten Testaments sind, so machten sie mich auch zum Zinsheber der dabei einlaufenden Interessen“. Telemann war gleichzeitig auch Hausverwalter und Rechnungsführer. Als Hausverwalter erlebte er auch hautnah das Börsengeschehen und komponierte dabei die Suite „ La Bourse“.
(siehe Geschichte der uradeligen Gesellschaft Frauenstein, Seiten 46-47, Verfasser unbekannt)

Die adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein e.V. bietet seit Jahrhunderten auch Gewähr dafür, dass das Stiftungsvermögen in konservativer, verantwortungsvoller Weise, kostengünstig verwaltet und den Stiftungsvorgaben stets entsprochen wird. Bis auf den Kurator arbeiten alle Mitglieder ehrenamtlich.

Die Burggrafen (Vorstände im Sinne des § 26 BGB) und die Gesellschafter der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein e.V. werden bei ihrer Arbeit seit mehr als 100 Jahren von den rechtskundigen Administratoren (Kanzlei Dr. A. Berg, Dr. C. Berg  &  Dr. H. Eismann und aktuell Kanzlei Henning Eismann) professionell unterstützt.

Das erste Mitglied der Familie von Oetinger, den heutigen Burggrafen, wurde 1785/86 in die adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein aufgenommen. (je nach Quelle: das „Frankfurter Patriziat genealogische Datenbank, alle Frauensteiner Familien, Seite 5“ bzw. „Das genealogische Handbuch des Adels“ S. 332, 2006) . Seit dem engagiert sich die Familie von Oetinger in der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein und für mildtätige Stiftungen und deren Verwaltungen.