GESCHICHTE DES HAUSES
(aus den Statuten der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein)
Die Gesellschaft Zum Frauenstein wurde von einflussreichen Familien in Frankfurt am Main gegründet. „Aus diesem Jahre (1368) stammt die früheste Nachricht über die Gesellschaft, welche jedoch schon damals die Gesellschaft als eine von alters her bestehende erwähnt“ (siehe Statuten der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein § 5). Sie hat sich aus der Stubengesellschaft Zum Salzhaus – in Konkurrenz zu der älteren Gesellschaft Zum Römer (später Alten Limpurg) – entwickelt.
Mit dem Bürgervertrag vom 23. Mai 1613 standen den Mitgliedern der Gesellschaft Sitze im Rat der Stadt der Stadt Frankfurt zu. Mit der Zeit entwickelte sich daraus ein Gewohnheitsrecht für die Frauensteiner, grundsätzlich mit 6 Mitgliedern im Rat vertreten zu sein (Anm.: der Limpurgern standen damals 14 Sitze zu).
Mit dem Ende der Freien Reichsstadt Frankfurt im Jahr 1806 entfielen diese politischen Vorrechte der Gesellschaft.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts kam es zu Änderungen bezüglich der Gesellschaftsform.
Näheres über Ursprung und Wesen der Gesellschaft Frauenstein, deren Freiheiten, Vorzüge und Gerechtsame enthalten auch die alten Ordnungen und Statuten aus den Jahren 1408, 1435,1444,1499,1609 und 1788.
Anerkennung als Korporation
(aus den Stauten der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein)
Schon durch Senatsbeschluss vom 1.Mai 1860 wurde die Gesellschaft Frauenstein als eine von alters her in Frankfurt am Main bestehende und als solche anerkannte Korporation neuerdings ausdrücklich bestätigt (erwähnt in den Statuten der Gesellschaft Frauenstein vom 1.1.1900 § 2).
Während des Deutschen Krieges wurde Frankfurt am Main von Preußen annektiert und verlor 1866 ihre Unabhängigkeit als Stadtstaat und die alten Geschlechter weiter an politischer Bedeutung.
Trost Verlustes der politischen Bedeutung blieben die Verbände unter Fortführung eines Teils ihrer früheren Aufgaben und Pflichten als Korporationen erhalten. (siehe in § 2 der Statuten vom 1.1.1900).
Ab 1933 wurde die Bezeichnung Korporation in privatrechtliche Korporationen geändert.
In der Zeit des sogenannten Dritten Reiches wurden die verschiedenen Stiftungen, die getrennt verwaltet wurden, in eine „Erinnerungsstiftung des Hauses Frauenstein“ zusammengefasst (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2.12. 1940). Aufgabe war es „der deutschen Volksgemeinschaft angehörende Personen durch Spenden zu unterstützen“. Die Verwaltung erfolgte weiter durch die adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein. Für den Fall einer späteren Auflösung der Erinnerungsstiftung wurde vereinbart, dass das Vermögen an die Stadt Frankfurt verfällt, die die Erträgnisse für mildtätige Zwecke zu verwenden hätte. Auf der Jahresversammlung von 1949 berichtete Dr. Berg, dass das Kapital während des NS-Zeit und durch die Folgen des 2. Weltkrieges auf ein Restvermögen von 5.000 DM – 8.000 DM (je nach Quelle) zusammengeschmolzen ist und die Erinnerungsstiftung aufgelöst wurde. Der Betrag wurde in die damalige Jahresabrechnung einbezogen und entsprechend dem Stiftungszweck verteilt.
Die adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein wird heute als Verein geführt und verwaltet weiterhin Stiftungen.
DATEN | WAPPEN | BEGRIFFE
Gesellschaft: adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein e.V.
Gründungsjahr: 1368
(siehe die Statuten der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein, § 5)
Organe der Gesellschaft:
Vorstand: | älterer Burggraf | |
jüngerer Burggraf (stellv.) | ||
Administrator | ||
Mitgliederversammlung: | sämtliche Gesellschafter |
(siehe die Statuten der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein, §§ 18 u. 19)
Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main
Wappen der Gesellschaft
„Das Wappen der Gesellschaft besteht aus einer goldene Lilie im blauem Felde, in neuerer Zeit verbunden mit der Jahreszahl 1368.
(siehe die Statuten der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein, § 5)
Burggraf
Der Begriff „ Burggraf “ stammt aus dem Mittelalter und stellt ursprünglich ein Amt aus dem Lehnswesen dar und konnte im Lauf der Zeit sehr unterschiedliche Tätigkeitsaspekte umfassen, wie z.B. ein militärisches Kommando über eine Burg – das Wahrnehmen eines Amtes als Burgvogtes (Administrator) – das Amt eines Verwalters und Schützers von umfangreichem Königsgut, usw.
Der Titel „ Burggraf “, wie er in der Satzung der adeligen uralten Gesellschaft des Hauses Frauenstein verwendetet wird, bezeichnete ursprünglich den für ein Jahr amtierenden Stubenmeister und war und ist kein Adelstitel. Heute entspricht er inhaltlich dem eines Vorstandes eines Vereins.
Administrator / Kurator
Die laufende Verwaltung der Stiftungen obliegt dem Kurator, auch Administrator genannt.
HISTORISCHE VERSAMMLUNGSORTE
Das Salzhaus war einer der ältesten Versammlungsorte der Gesellschaft, am Römerberg in Frankfurt gelegen. Ab 1423 bezog die Gesellschaft ein neues Lokal, das Haus Frauenstein, neben dem Salzhaus gelegen. Die Gesellschaft erwarb das Haus 1444. 1694 wurde das Haus wieder aufgegeben.
Die Gesellschaft zog 1694 in das traditionsreiche Haus großen Braunfels auf dem Liebfrauenberg um. Es diente davor Kaisern und Fürsten als Herberge. Das Haus wurde um 1350 erbaut und war ein Wohn- und Geschäftshaus und schon früh an „Meßfremde“ (auswärtige Besucher einer Messe) vermietet.
Der Einzug der „Börsch“ (Börse) um 1694 in das Haus ging auch einher mit einer Festigung der Börsenverwaltung. Die Börsenversammlungen fanden dort bis zu Errichtung der Alten Börse im Jahr 1843 statt. Am 22.06.1859 wurde das Haus zum großen Braunfels an die Familien Schwab und Schwarzschild verkauft und umgeschrieben.
(siehe Geschichte der uradeligen Gesellschaft Frauenstein, Seiten 51 ,72, 75 , Verfasser unbekannt)
Das Haus der große Braunfels war also mehr als nur das Versammlungshaus der Gesellschaft. Es war auch der Veranstaltungsort des nach der Berufung Georg Philipp Telemanns zum städtischen Musikdirektor des wöchentlichen stattfindenden großen Concerts. 1712 wurde Telemann von dem Haus Frauenstein angestellt. Dazu Telemann: „Obzwar meine jährliche Besoldung (Stadt Frankfurt) nicht geringe war, so trat ich annoch bei der Hochadeligen Gesellschaft Frauenstein in Dienste, wo ich über den derselben zugehörigen Pallast (dem Braunfeld) welchen die Römischen Kaiser bei dero Wahl und Krönung einzunehmen pflegen, die Aufsicht und zugleich meine Wohnung in solchem bekam“. (siehe Geschichte der uradeligen Gesellschaft Frauenstein, Seiten 45-46 , Verfasser unbekannt)
Das Häuser Salzhaus und Frauenstein wurden nach einem Bombenangriff 1944 völlig zerstört. Erhalten blieben nur der spätgotische Keller von 1484 und das steinernes Erdgeschoss um 1760 (Barock). Beim Wiederaufbau 1952–1953 wurde nur der äußere Umriss der Häuser gewahrt. Beide Häuser selbst wurden durch eine Stahlbetonkonstruktion mit einander verbunden und im Stil der 1950ziger Jahre errichtet.
Der Frauensteinplatz in Frankfurt wurde nach der Gesellschaft benannt und befindet sich nur wenige Autominuten von der heutigen Verwaltung entfernt.